Schlussfolgerungen
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Eine Laufverlängerung an der vormals begradigten Heve hat Bachschotter mobilisiert und die dauerhaften Voraussetzungen für das Entstehen von Schotterbänken geschaffen. 30.03.2013.

 

Die Voraussetzungen für die Renaturierung der begradigten Bachabschnitte und des Wasserhaushaltes der Auen im Arnsberger Wald sind gut. Die Flächen sind im Eigentum des Landes. Im Projektgebiet gibt es zahlreiche Vorbilder sehr naturnaher Bäche und Auen.

Orientierung am konkreten Leitbild

Es bereitet keine große Mühe, ein konkretes Leitbild zu erstellen, also eine Vorstellung über das natürliche Potential des einzelnen Bachabschnittes. Daraus lassen sich für die Planung von Maßnahmen verlässliche, konkrete Eckpunkte ableiten: Der Windungsgrad der naturnahen Gewässerläufe beträgt ungefähr 1,7 bis 1,8, d.h. die Bäche legen windungsreich eine fast doppelt so lange Strecke zurück, wie die gestreckte Tallinie. Das Sohlgefälle der Bäche ist damit fast halb so groß wie das gegebene Talgefälle. Die Bachprofile sind nur wenige Dezimeter eingetieft, beginnen bei Abflüssen ab ungefähr dem dreifachen des mittleren Abflusses MQ sich seitlich in die Aue, teils über Rinnen und Mulden zu entlasten. Die Bandbreite der Sohlbreiten lässt sich für jeden Maßnahmenabschnitt aus natürlichen Profilen in der Nachbarschaft ableiten, ebenso naturnahe Laufformen und ihre Dimensionen. Die Bachbetten werden nicht befestigt.

Orientiert sich die Renaturierungsplanung an diesen Eckpunkten, so sind die Voraussetzungen für eine dauerhaft naturnahe, eigendynamische Gewässerentwicklung geschaffen. Hydraulische Berechnungen, die Ermittlung von Sohlschubspannungen und sonstige ingenieurtechnische Dimensionierungen sind nicht erforderlich.

 

Bäche in Sohlentälern mit Auelehm

Die Bäche fließen in Sohlentälern mit im Mittel mehreren Dezimeter mächtigen Auelehmen, die die Talschotter überlagern. In der Heveaue werden auch Mächtigkeiten bis ca. einen Meter angetroffen. Es kommen Aufschotterungen auf dem Auelehm vor, die auf sehr große und entsprechend seltene Hochwasser zurückgehen. Die Auelehme werden für die Leitbildentwicklung als unveränderbar angenommen. Sie werden, ausgenommen zur Herstellung neuer Bachbetten, nicht entfernt. Das ist auch unter Naturschutzgesichtspunkten vernünftig, denn die Gewässer und Auen im Projektgebiet haben sich mindestens seit vielen Jahrhunderten mit diesen Auelehmmächtigkeiten entwickelt. Die auf den Auelehmen vorhandenen wertvollen Feuchtbereiche haben einen hohen Naturschutzwert, sie sind gesetzlich geschützte Biotope. Im Übrigen wäre ein Entfernen des Auelehms auch aus Kostengründen nicht vernünftig.

Die naturnahen, größeren Fließgewässer im Gebiet des LIFE-Projektes fließen auf einer Schottersohle, die im oder unmittelbar auf dem Talschotter ausgeprägt ist. Der Auelehm steht als begleitende Ufer an. Je kleiner die Bäche sind, desto häufiger scheinen die Bäche im Auelehm"paket" ihr mäandrierendes Gerinne ausgeprägt zu haben, in dem Schotter transportiert wird. Quantitative Ananlysen dazu, wie häufig welcher Typ ist, fehlen. Eine Aufgrabung eines Schotterkörpers in der oberen Kleinen Schmalenau hat ein Gerinne im Auelehmpaket dokumentiert.

Sind die Auelehme mächtiger als der leitbildkonforme Abstand zwischen Furten und Gelände, so bietet sich für das Herstellen neuer Gewässerläufe folgendes Vorgehen an: Nachdem auf der neuen Gewässertrasse der Auelehm ausgehoben ist, können die freigelegten Talschotter in Anlehnung an die natürlichen Verhältnisse grob profiliert werden. In den engen Mäanderkurven werden Kolke ausgehoben, der gewonnene Schotter wird im Bereich der Wendepunkte zwischen zwei Mäandern bzw. auf den gestreckten Verbindungsstrecken zu Schotterkörpern vorgeformt. So startet der neue Gewässerverlauf beim ersten Hochwasser mit naturnahen Ausuferungshäufigkeiten.

 

Aktivieren naturnaher Altläufe vs. Neutrassierung

Das Aktivieren vorhandener naturnaher Altläufe hat grundsätzlich Vorrang vor der Herstellung leitbildkonformer neuer Verläufe. Etwas anderes gilt im Einzelfall dann, wenn sich in Altläufen wertvolle Lebensräume etabliert haben, die geschützt werden sollen.

Sind Talabschnitte anthoprogen so überprägt, dass keine Altläufe mehr erkennbar sind oder ist deren Aktivierung aus Naturschutzgründen nicht sinnvoll, so müssen neue Verläufe trassiert werden. Sie werden so geplant, dass wertvolle Feuchtbereiche und andere schützenswerte Standorte so weit wie möglich ausgespart werden.

Ein natürliches Sohlgefälle und eine natürliche Ausuferungshäufigkeit begrenzen die Transportkräfte im Gewässer und schützen damit vor Sohlerosion. Das wird gewährleistet durch einen Windungsgrad von 1,7 bis 1,8 und durch durch naturnahe, flache Querprofilgeometrien.

Die ebenen Auen werden so reaktiviert, naturnahe Überschwemmungshäufigkeiten sind gleichzeitig Entlastung des Bachbettes und Motor der Auenentwicklung.

Verschluss begradigter Altläufe

Begradigte Gewässerabschnitte müssen dauerhaft so verschlossen („gestopft“) werden, dass sie auch durch die Erosions- und Strömungskräfte großer Hochwasser nicht wieder aktiviert werden können. Für ein vollständiges Verfüllen fehlen immer die Bodenmassen, da die künstlich vergrößerten und eingetieften Erosionsprofile immer ein mehrfaches an Volumen haben als die naturnahen neuen Verläufe. Es werden daher Auenlehmblöcke gesetzt, deren Oberkante einen halben bis einen Meter über dem Auenniveau liegen, damit sie bei Hochwasser nicht überströmt und durch rückschreitende Erosion zerstört werden. Für dieses Stopfen werden nie Schotter verwendet, weil sie ein wertvolles Gut sind, das die Bäche für eine naturnahe Sohlenentwicklung und einen ausgeglichenen Geschiebehaushalt benötigen. Aus zu stopfenden begradigten Gewässerabschnitten wird der dort ggf. vorhandene Schotter so weit wie möglich geborgen und in die neuen Gewässerläufe gefüllt.

Wasserhaushalt der Auen
Entwässerungsgräben werden verschlossen. Begradigte kleine Nebenbäche in der Talaue werden renaturiert, in der Regel mit Mündungsverschleppung.

Entnahme von Fichten
Sollen auf künftig nasseren Auenstandorten Fichten zugunsten naturnaher Auenwälder entnommen werden, so muss dies vor den wasserbaulichen Maßnahmen geschehen.

 

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